Ethik-Kodex
Kriterien für die Zusammenarbeit im Geschäfts- und Sponsoringbereich
Der SpielTiger e.V. setzt sich für die Rechte und Interessen der Kinder ein (siehe UN- Kinderrechtskonvention). Das Hauptziel unserer Arbeit ist, einen Beitrag zur gesunden Persönlichkeitsentwicklung und zur Integration der Kinder und Jugendlichen, unter Berücksichtigung ihrer sozialen und kulturellen Herkunft und Umgebung, zu leisten.
Aus unseren Arbeitsschwerpunkten ergibt sich, dass wir folgende Kinderrechte besonders im Blick haben:
Grundlage unseres Handelns ist der Respekt vor der Persönlichkeit, der Würde und vor den Rechten aller Menschen. Wir treten insbesondere dafür ein, dass alle Kinder diese Achtung erfahren.
Spender*innen, Sponsor*innen, Geschäftskund*innen und Kooperationspartner*innen erkennen die Gemeinnützigkeit sowie die Partei- und Konfessionsunabhängigkeit des SpielTiger e.V. uneingeschränkt an. Zweckgebundene Spenden und Sponsoringleistungen für Projekte sind möglich. Es dürfen keine Gegenleistungen gefordert werden.
Der SpielTiger e.V. finanziert seine gemeinnützige Arbeit zum Teil durch Spenden sowie durch Vermietung und Durchführung von Spielaktionen. Dabei arbeiten wir mit Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen und anderen gemeinnützigen Organisationen zusammen. Mit diesen zusätzlichen Mitteln konnten in den letzten Jahren zahlreiche Projekte zum Wohle von Kindern durchgeführt werden. Diese Mittel dürfen nur für den Vereinszweck vergeben werden, das heißt insbesondere für die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe.
Nach den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, unserer Satzung und unserem Leitbild prüfen wir, ob Spenden, Sponsoringmittel oder andere Zuwendungen angenommen werden und Geschäftsbeziehungen und Kooperationen eingegangen werden.
Mit dem Unternehmens- oder Organisationsziel der Spender*innen, Sponsor*innen, Geschäftskund*innen und Kooperationspartner*innen darf keine Diskriminierung wegen Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, einer Behinderung oder des sonstigen Status verbunden sein.
Der Vorstand des SpielTiger e.V. entscheidet nach bestem Wissen zum Wohl der Kinder. Hamburg, November 2016 |